
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Mindestzeitraum, der zwischen der Mitteilung einer Entscheidung und ihrem Inkrafttreten liegen muss. Im französischen Arbeitsrecht gilt diese Verpflichtung hauptsächlich bei der Beendigung einer Probezeit, aber auch in anderen Situationen wie der Änderung eines Dienstplans. Ihre Berechnung basiert auf präzisen Regeln, die je nach Kontext, Art des Vertrags und der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers variieren.
Kalendertage oder Arbeitstage: die Verwirrung, die Streitigkeiten verursacht
Die meisten Leitfäden zur Kündigungsfrist lassen eine grundlegende Unterscheidung außer Acht. Wenn die Frist die Beendigung einer Probezeit betrifft, erfolgt die Berechnung in Kalendertagen. Alle Tage zählen: Samstage, Sonntage, Feiertage.
Im Gegensatz dazu wird bei einer Änderung des Dienstplans oder der Arbeitszeiten die gesetzliche Kündigungsfrist in Arbeitstagen (mindestens sieben Arbeitstage) ausgedrückt. Sonntage und Feiertage sind dann von der Berechnung ausgeschlossen.
Dieser Unterschied scheint auf dem Papier unbedeutend. In der Praxis führt er jedoch häufig zu Fehlern, insbesondere in Unternehmen mit mehreren Standorten oder mit wechselnden Dienstplänen. Ein HR-Verantwortlicher, der bei einer Änderung der Arbeitszeiten eine Berechnung in Kalendertagen anwendet, verkürzt die tatsächliche Frist künstlich. Umgekehrt verlängert die Berechnung in Arbeitstagen bei einer Beendigung der Probezeit die Frist über das hinaus, was das Gesetz vorsieht.
Vor jeder Berechnung ist daher die erste Frage: Welches Ereignis löst die Kündigungsfrist aus? Die Antwort bestimmt die anwendbare Berechnungsmethode.
Um die Berechnungsmechanismen je nach Situation zu vertiefen, beschreibt der Berechnung der Kündigungsfrist auf My Beautiful Job die Schritte mit konkreten Beispielen.

Kündigungsfrist während der Probezeit: Dauer je nach Betriebszugehörigkeit
Das Arbeitsgesetzbuch legt unterschiedliche Fristen fest, je nachdem, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgeht und wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist.
Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers
- Weniger als 8 Tage Beschäftigung: Die Frist beträgt 24 Stunden
- Zwischen 8 Tagen und 1 Monat Beschäftigung: 48 Stunden Frist
- Über 1 Monat bis zu 3 Monaten Beschäftigung: 2 Wochen
- Nach 3 Monaten Beschäftigung: 1 Monat Kündigungsfrist
Kündigung auf Initiative des Arbeitnehmers
Die Verpflichtungen sind geringer. Der Arbeitnehmer muss eine Frist von 48 Stunden einhalten, die auf 24 Stunden verkürzt wird, wenn seine Beschäftigungsdauer weniger als 8 Tage beträgt. Diese Fristen gelten unabhängig von der Art des Vertrags (unbefristet oder befristet), vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine Probezeit.
Ein oft vernachlässigter technischer Punkt: Die Kündigungsfrist darf die Probezeit nicht über deren ursprüngliche Dauer hinaus verlängern. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zu spät mitteilt, verlängert sich der Vertrag über die Probezeit hinaus, was eine freie Kündigung in eine Kündigung verwandelt, die den Regeln für Kündigungen oder Rücktritte unterliegt.
Kurzfristige befristete Verträge und Probezeit von weniger als einer Woche
Die Kündigungsfrist gilt nicht einheitlich für alle Verträge. Für befristete Verträge mit einer Probezeit von weniger als 7 Tagen ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Die Kündigung kann ohne besondere Formalitäten erfolgen.
Diese Regel hat direkte Auswirkungen auf kurzfristige Verträge: Aushilfen in der Gastronomie, kurzfristige Einsätze, Vertretungen von wenigen Tagen. Der Arbeitgeber, der einen befristeten Vertrag von 3 Tagen mit einer Probezeit von einem Tag beendet, muss keine Frist einhalten. Der Arbeitnehmer ebenfalls nicht.
Die Grenze von 7 Tagen Probezeit stellt daher einen Schwellenwert dar, der vor der Einleitung eines Mitteilungsverfahrens systematisch überprüft werden sollte.
Beginn der Frist und Form der Mitteilung
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald die andere Partei die Mitteilung erhält, nicht zum Zeitpunkt des Versands. Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist das Datum der ersten Zustellung maßgeblich. Bei persönlicher Übergabe ist das Datum der Unterzeichnung des Dokuments entscheidend.
Das Arbeitsgesetzbuch schreibt keine besondere Form für die Mitteilung der Beendigung der Probezeit vor. Eine mündliche Mitteilung ist rechtlich gültig. In der Praxis bleibt die schriftliche Form der einzige verwertbare Beweis vor dem Arbeitsgericht. Das Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Quittung sind die beiden Formate, die das Verfahren tatsächlich absichern.
Eine E-Mail kann einen Beweisanfang darstellen, aber ihr Beweiswert bleibt in der Rechtsprechung umstritten. Das Einschreiben mit Rückschein bleibt der Maßstab.

Folgen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält, muss er dem Arbeitnehmer eine Entschädigungszahlung leisten, die dem Betrag der Gehälter und Vorteile entspricht, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bis zum Ende der Frist gearbeitet hätte. Diese Entschädigung umfasst die entsprechenden Urlaubstage.
Die Nichteinhaltung der Frist verwandelt die Kündigung nicht automatisch in eine ungerechtfertigte Kündigung. Die Kündigung bleibt gültig, führt jedoch zu einer finanziellen Verpflichtung. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsgericht anrufen, um die Zahlung dieser Entschädigung zu verlangen, wenn der Arbeitgeber sich weigert, sie zu zahlen.
Auf der Seite des Arbeitnehmers kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls zu einer Entschädigungsforderung des Arbeitgebers führen, auch wenn diese Situation in der Praxis selten vorkommt.
Die Kündigungsfrist unterliegt technischen Regeln, die je nach Art des Ereignisses (Beendigung der Probezeit, Änderung der Arbeitszeiten, Urlaub) und der anwendbaren Berechnungsmethode variieren. Die Überprüfung der Art der Tage (Kalendertage oder Arbeitstage), der Dauer der Probezeit und des tatsächlichen Datums des Erhalts der Mitteilung bildet die Grundlage für eine zuverlässige Berechnung.