
Jedes Unternehmen, das in einem Land der Europäischen Union tätig ist, muss sich an einen Grundsatz von rechtlichen Verfahren halten, der die Gültigkeit seiner Geschäfte bestimmt. Dieser Grundsatz umfasst die Registrierung, die gewählte Rechtsform, die Erklärungspflichten und seit kurzem auch Regeln zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zur künstlichen Intelligenz. Der Rahmen entwickelt sich schnell weiter: Zwei Texte, die zwischen 2023 und 2026 verabschiedet wurden, verändern die Rahmenbedingungen sowohl für KMU als auch für große Unternehmen.
Das 28. europäische Gesellschaftsrecht und seine praktischen Folgen
Die Europäische Kommission hat ein System vorgeschlagen, das manchmal als “28. Regime” bezeichnet wird und darauf abzielt, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Unternehmen zu schaffen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sein möchten. Das Prinzip ist einfach: eine digitale Registrierung, die in allen 27 Ländern gültig ist, ohne die nationalen Formalitäten bei jeder Niederlassung zu wiederholen.
Konkret musste ein französisches Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft in Deutschland und dann in Portugal eröffnet, bisher mit drei verschiedenen Handelsregistern, drei Sätzen von übersetzten und beglaubigten Dokumenten sowie drei Fristen für die Einreichung umgehen. Das 28. Regime sieht 100 % online durchführbare Verfahren zur Gründung und Änderung vor, mit einer gemeinsamen europäischen Identifikationsnummer.
Diese Entwicklung verändert direkt die Strategie der rechtlichen Strukturierung. Ein KMU, das zwischen der Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft oder einer Niederlassung zögert, hat nun einen dritten, formalitätenärmeren Weg zur Verfügung. Die Informationen zu diesem neuen Rahmen und den damit verbundenen Verfahren sind detailliert auf der Website Europe Entreprises aufgeführt, die die Verpflichtungen nach Art der Struktur auflistet.

Richtlinie Omnibus 2026: neue Schwellenwerte für die Berichterstattung von KMU
Die sogenannte “Omnibus”-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft trat, hat die Verpflichtungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die aus der CSRD hervorgehen, grundlegend geändert. Die Anwendungsgrenzen wurden angehoben: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro pro Jahr unterliegen ab dem Geschäftsjahr 2027 der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die börsennotierten KMU, die ursprünglich ab 2027 diese Berichterstattung erstellen sollten, sind nun vollständig davon befreit. Diese Einschränkung des Verpflichtungsbereichs bedeutet jedoch nicht, dass kleine Strukturen das Thema ignorieren können.
Kaskadeneffekt auf Subunternehmer und Lieferanten
Die großen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, werden weiterhin ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen, einschließlich der nicht unterliegenden KMU. Der vertragliche Druck ersetzt die regulatorische Verpflichtung. Ein Industrie-KMU, das mit einem Auftraggeber mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zusammenarbeitet, hat ein großes Interesse daran, seine Umwelt- und Sozialdaten zu strukturieren, auch ohne direkte gesetzliche Verpflichtung.
Die Sorgfaltspflicht folgte derselben Logik der Verengung: Sie betrifft nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern. Für die anderen bleibt die Einhaltung ein Wettbewerbsvorteil mehr als eine Belastung, erfordert jedoch eine regelmäßige rechtliche Überwachung.
Regulierung der künstlichen Intelligenz in Unternehmen: das AI-Gesetz
Das europäische AI-Gesetz klassifiziert Systeme der künstlichen Intelligenz in mehrere Risikokategorien. Unternehmen, die KI-Tools in ihren Prozessen (automatisierte Rekrutierung, Kundenbewertung, prädiktive Wartung) entwickeln oder einsetzen, müssen die anwendbare Risikokategorie identifizieren und sich daran halten.
- Systeme mit inakzeptablem Risiko sind verboten: allgemeine soziale Bewertung, Verhaltensmanipulation, die sich gegen verletzliche Personen richtet, biometrische Identifizierung in Echtzeit im öffentlichen Raum (außer in geregelten Ausnahmen).
- Systeme mit hohem Risiko (Rekrutierung, Kredit, Justiz) erfordern technische Dokumentation, permanente menschliche Kontrolle und eine Konformitätsbewertung vor der Markteinführung.
- Systeme mit begrenztem Risiko (Chatbots, Deepfakes) unterliegen einer Transparenzpflicht: Der Nutzer muss wissen, dass er mit einer KI interagiert.
Für ein KMU, das eine Software zur Bewerberauswahl oder ein Produktempfehlungstool verwendet, besteht der erste rechtliche Schritt darin, seine KI-Nutzungen zu kartieren und deren Klassifizierung zu überprüfen. Diese Phase zu ignorieren, führt zu gestaffelten Sanktionen.

Elektronische Rechnungsstellung Pflicht: Zeitplan und europäische Normen
Mehrere europäische Länder haben bereits die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen zur Pflicht gemacht. Italien war Pionier, Belgien und Spanien folgen ähnlichen Zeitplänen. In Frankreich betrifft der schrittweise Rollout zunächst große Unternehmen, dann mittlere Strukturen und KMU.
Der gewählte technische Standard basiert auf strukturierten Formaten (Factur-X, UBL, CII), die über genehmigte Partner-Digitalisierungsplattformen an die Steuerbehörden übermittelt werden. Jede ausgestellte oder empfangene Rechnung durchläuft eine Plattform, die ihre Authentizität und Integrität gewährleistet.
Was sich für grenzüberschreitende Geschäfte ändert
Ein französisches Unternehmen, das einen spanischen Kunden in Rechnung stellt, muss die Kompatibilität zwischen den nationalen Plattformen überprüfen. Die Formate sind auf europäischer Ebene standardisiert, aber die Übermittlungspflichten, Fristen und Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt. Die Überwachung der nationalen Zeitpläne ist ein eigenständiger rechtlicher Schritt, kein einfaches buchhalterisches Anpassung.
- Überprüfen Sie das Datum des Inkrafttretens in jedem Land, in dem das Unternehmen Rechnungen ausstellt.
- Wählen Sie eine Digitalisierungsplattform, die mit den lokalen Normen kompatibel ist.
- Passen Sie die internen Informationssysteme an, um Rechnungen im erforderlichen strukturierten Format zu erstellen.
Die rechtlichen Verfahren der Unternehmen in Europa beschränken sich nicht mehr auf die Registrierung und die Wahl einer Rechtsform. Das 28. Regime vereinfacht die grenzüberschreitende Gründung, die Omnibus-Richtlinie zeichnet die Schwellenwerte für die Berichterstattung neu, das AI-Gesetz verlangt eine Kartierung der technologischen Nutzungen und die elektronische Rechnungsstellung verändert die Ströme zwischen Geschäftspartnern. Jeder europäische Text generiert unterschiedliche nationale Verpflichtungen, was die länderspezifische regulatorische Überwachung für jede Struktur, die auf dem europäischen Markt aktiv ist, unerlässlich macht.